Verkehrsberuhigung in der Lossesiedlung

Ortsvereine

Ausgangslage:

Stadteinwärts auf der B 7 fahrende Autofahrer, die den Leipziger Platz zum Zweck des schnelleren Vorankommens umfahren wollen, wählen häufig die Abkürzung durch die Lossesiedlung. Seit der Verlegung der Straßenbahngleise in die Mitte und die jetzt fehlende Möglichkeit vom Herwigsmühlenweg direkt nach links auf die B 7 Richtung Kaufungen abzubiegen, hat der Abkürzungsverkehr in dieser Richtung keine wesentliche Bedeutung mehr.

Hauptbetroffene Straßen sind der Herwigsmühlenweg und der Biegenweg in voller Länge sowie der Lohmühlenweg zwischen der Einmündung des Herwigsmühlenwegs und der Lossebrücke, aber auch der Olebachweg und die Eichwaldstraße bis zur Einmündung der Heiligenröder Straße.

Es betrifft alle!

Betroffen sind nicht nur die Anwohner dieser Straßen. Der Durchgangsverkehr beeinträchtigt die Verkehrssicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger der Lossesiedlung, die auch diese Straßen in vielfältiger Weise nutzen.

Unser Vorschlag – einfach und wirkungsvoll

Die Einfahrt von der B 7 in den Herwigsmühlenweg wird verboten. Dies geschieht durch das Vorschriftzeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus“ und an der Einmündung Herwigsmühlenweg durch Verkehrsverbotszeichen 267 „Verbot der Einfahrt“. Die Ausfahrt aus der Lossesiedlung bleibt dort weiterhin möglich (Rechtsabbieger – wie bisher), weil der Herwigsmühlenweg erst hinter der Kurve in Richtung B 7 als Einbahnstraße ausgeschildert wird.

Müllabfuhr, Fahrzeuge der Straßenreinigung und der Straßenunterhaltung haben auf Grund ihrer generellen Sonderrechte dort weiterhin freie Einfahrt. Wir wollen also die Siedlung weder abriegeln noch Autofahrer abschrecken, wie uns von einigen Lobbyisten unterstellt wird!

Für den Zielverkehr ins Quartier bedeutet diese Regelung lediglich einen kleinen Umweg der aus Richtung Kaufungen kommenden Fahrzeuge über die dann einzig mögliche Zufahrt über die Lossebrücke, die wie bisher benutzbar bleibt. Aus allen anderen Fahrtrichtungen wird diese Zufahrtmöglichkeit ohnehin häufig von den Anwohnern genutzt.

Von der vorgeschlagenen Beschilderung/Verkehrsregelung würden auch die erwähnten Bereiche des Olebachwegs und der Eichwaldstraße profitieren, auf die sich die Sperrung der Einfahrt von der Leipziger Straße in den Herwigsmühlenweg in Richtung Heiligenröder Straße verkehrsberuhigend auswirken würde.

Was Anwohner anderer Wohngebiete für sich beanspruchen, dürfen auch die Bürgerinnen und Bürger der Lossesiedlung für sich in Anspruch nehmen! Die Straßenverkehrsbehörde wurde um Prüfung der verkehrsrechtlichen Möglichkeiten gebeten.

Reiner Lacher